Der Zweck des Verbandes ist die Vertretung aller Belange der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Kunstsachverständigen.
Zu den Aufgaben des Verbandes gehören insbesondere:
~ die Wahrung der Interessen der Sachverständigen gegenüber Gerichten, Behörden und sonstigen Stellen, Personen und Einrichtungen, für die Kunstsachverständige tätig werden;
~ Werbung für die Mitglieder mit Verzeichnissen von Kunstsachverständigen aufgeteilt Fachgebiete bei Gerichten, Versicherungen, die Mitarbeit bei allen das Sachverständigenwesen betreffenden Gesetzgebungsarbeiten und Ernennungsverfahren;
~ die Unterrichtung der Mitglieder über Berufsfragen, Gesetze und Vorschriften;
~ die Förderung des Nachwuchses;
~ Zusammenarbeit mit Rechtanwälten und Nachlassverwaltern sowie gegenseitige Unterrichtung von einschlägigen Gerichtsurteilen;
~ die Mitarbeit bei allen das Sachverständigenwesen betreffenden Gesetzgebungsarbeiten
und Ernennungsverfahren;
~ die Unterrichtung der Mitglieder über Berufsfragen, Gesetze und Vorschriften.